Inspektion Hauptuntersuchung (HU) / Abgasuntersuchung (AU)

HU* / AU* Vorbereitung und Prüfung von Fahrzeugen bis 3,5t

Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU*) gem. § 29 StVZO und Abgasuntersuchung (AU*) werden bei uns vor Ort durchgeführt - für Sie durch unseren Partner GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH. Unser Partner ist eine amtlich anerkannte Prüforganisation.

Sie erhalten bei uns “frische HU” und auf Wunsch Eintragungen von Bauteilen & Zubehör sowie Sonderausstattung und speziellen Felgen bzw. Rad-/Reifenkombination, wenn eine ABE vorhanden ist.

Um zu vermeiden, dass Ersatzteile falsch eingebaut oder Modifikationen fehlerhaft durchgeführt werden, fordert der Gesetzgeber bei vielen Ein- und Umbauten zusätzliche Prüfungen und Eintragungen.

Auch Gutachten bei Unfällen und Einzelabnahmen sind keine Seltenheit, für den Laien jedoch oft zeitaufwendige Unannehmlichkeiten. Wir kennen uns mit diesen Formalitäten bestens aus und helfen Ihnen, diese durchzuführen.

Wie bieten Ihnen daher zusätzlich:

  • Unfallgutachten
  • Wertgutachten
  • Sondereintragungen

Sprechen Sie uns auf die gewünschte Leistung einfach an.

 

Vorabcheck

Damit alles glatt geht.

Auf Wunsch führen wir einen Vorabcheck bei Ihrem Auto durch und überprüfen Funktion, Zustand, Ausführung und Wirkung der prüfungsrelevanten Baugruppen Ihres Fahrzeugs.

Dazu gehören:

  • Bremsanlage
  • Lenkung
  • Beleuchtung
  • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
  • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
  • Umweltverträglichkeit (Geräuschverhalten, Verlust von Ölen und Flüssigkeiten)
  • Sichtverhältnisse
  • usw.
 

Benötigte Unterlagen für die HU

  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ggf. Nachweis für Änderungsabnahme
  • ggf. Allgemeine Betriebserlaubnis für Sonderzubehör (zum Beispiel Sportlenkrad)

Wann die nächste Prüfung des eigenen Wagens fällig ist, verrät die runde Prüfplakette am hinteren Nummernschild. Die Zahl auf der 12-Uhr-Position verrät den Monat, die Zahl in der Mitte der Plakette das Jahr. Seit dem 1. Januar 2010 gibt es keine eigenständigen Termine mehr für die Haupt- und Abgasuntersuchung. Mit der Hauptuntersuchung ist gleichzeitig auch die Abgasuntersuchung fällig.